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1.Leistungsgegenstand

1.1Primal Movement (Silvio Minakawa) verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der gebuchten Trainingseinheiten in der Kleingruppe individuell zu betreuen und zu beraten.

1.2Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingseinheit nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB 2.Training

2.1Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.

2.2Das Training findet draußen auf freien Plätzen statt, nach Absprache werden andere Trainingsstätten (z.B. Kletterhalle) einbezogen.

2.3In besonderen gesundheitlichen Fällen ist eine Trainingsempfehlung des behandelnden Arztes einzuholen.

2.4Nach Erwerb einer 11er Mehrfachkarte sind diese Einheiten innerhalb von 6 Monaten zu absolvieren. Nicht in Anspruch genommene Einheiten verfallen und sind nicht auszahlbar.

3.Sonstige Leistungen

3.1 Primal Movement steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.– Fr. zwischen 9:00 und 20:00 Uhr per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Primal Movement.

4.Haftung

4.1Primal Movement schließt gegenüber dem Teilnehmer jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2Der Kursteilnehmer oder Kunde versichert sportgesund zu sein und hat sich bei einemSportmediziner/Allgemeinmediziner seines Gesundheitszustandes versichert.

4.3Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen, die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Kleingruppentraining oder Personal Training dem Training nach den von Silvio Minakawa oder Jonathan Kreutz erstellten Trainingsplänen
der Durchführung von Testverfahren zur Ermittlung der körperlichen Fitness eintreten könnten, es sei denn, die vorstehend genannten Personen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

4.4Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein ist dem Kursleiter sofort mitzuteilen.

4.5Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Teilnehmer nicht zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.6Primal Movement haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Teilnehmer mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.7Nimmt der Teilnehmer die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Primal Movement vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Primal Movement übernimmt keine Gewährleistung für Waren undLeistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.8Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Primal Movement um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.9Der Teilnehmer hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Kleingruppentrainings oder personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5.Zahlungsbedingungen

5.1Die 11er Karte sowie separat gebuchte Einheiten sind im Voraus zu zahlen sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.2Der Klient erhält auf Wunsch eine Rechnung für die 11er Karte bzw. separat gebuchte Einheiten am Monatsende.

5.3Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Primal Movement behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6.Sonstige Kosten

6.1Entstehen aufgrund der vereinbarten Trainingsinhalte weitere Kosten (Eintrittsgelder etc.), so sind diese vom Teilnehmer zu tragen.

6.2Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Personal Training, Online-Coaching etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

7.Verhinderung und Ausfall

7.1Bei Verhinderung hat der Teilnehmer schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird die Einheit in voller Höhe berechnet.

7.2In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubzeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit der Gruppe (einstimmig) ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

7.3Primal Movement hält sich vor, aufgrund von Krankheit oder extremer klimatischer Bedingungen das Training kurzfristig abzusagen.

8.Ersatzansprüche

8.1Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage (s.7.3) durch Primal Movement können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlt Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

9.Datenschutz

9.1Die Personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von Primal Movement gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letztengebuchten Trainingseinheit gelöscht.

9.3Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10.Geheimhaltung

10.1Der Teilnehmer verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Primal Movement Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2Primal Movement hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen der Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11.Sonstige Vereinbarungen

11.1Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.

11.2Beide Parteien verpflichten isch zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen ruf und Prestige beeinträchtigen.

12.Schlussbestimmungen

12.1Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.